Nutzungsentgelt für Steganlagen

Die MAZ hat am 22.1.2013 auf Seite 11 unter der Überschrift "Zwangsräumung abgewendet" einen Beitrag zu dem seit einigen Jahren durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung praktizierten Vorgehen, von den Betreibern von Steganlagen in Bundeswasserstraßen per privatrechtlichem Vertrag ein sogenanntes "Nutzungsentgelt" zu erheben und den Vertragsabschluss notfalls auch per Räumungsklage zu erzwingen, veröffentlicht.

Dieser Artikel stellt sehr einseitig und verharmlosend die Sicht der WSV zu der Problematik dar.
Zitat: "Der Verein am Quenzsee zahlt für 50 Liegeplätze plus ein Stückchen Land nicht einmal 2.500 Euro im Jahr. [...] Private Marinas nehmen teilweise das 20 fache."

Darüber hinaus wird der Sachstand der zur Zeit gegen Brandenburger Wassersportvereine laufenden Prozesse falsch dargestellt und der Eindruck erweckt, als wären diese bereits entschieden.

Diese Darstellung bedarf einer Richtigstellung:

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